Düsseldorfer Lokalabteilung hört erste Verfahren über Lawinenrettungsgeräte.

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Mit 167 Metern über dem Meeresspiegel ist der Sandberg die höchste Erhebung in Düsseldorf. Schnee ist in dem milden Rheinland, in dessen Herzen Düsseldorf liegt, die Ausnahme und nicht die Regel. Dennoch hörte die örtliche UPC-Abteilung der Stadt am Dienstag einen Fall über ein deutsches und österreichisches Verkaufsverbot für das Lawinen-Suchgerät Barryvox S2 von Mammut.

Das Verkaufsverbot besteht seit Dezember. Auf Antrag des Patentinhabers Ortovox hatte die örtliche Düsseldorfer Abteilung Mammut untersagt, eine neue Version seines Lawinen-Suchgeräts Barryvox über eine einstweilige Verfügung zu verkaufen. Mammut hatte die neuen Geräte zuvor bei der ISPO Sportfachmesse in München vorgestellt. Ortovox war der Ansicht, dass das neue Modell gegen EP 3 466 498 verstieß, das ein Suchgerät und eine Betriebsmethode für Lawinenopfer schützt. Ortovox setzte das Urteil direkt gegen eine Sicherheitsleistung von 500.000 € durch.

Die Düsseldorfer örtliche Abteilung unter Leitung des Vorsitzenden Richters Ronny Thomas wurde damit beauftragt, diese Anordnung zu überprüfen. Mammut, das sich in den einstweiligen Verfahren im Dezember nicht verteidigen konnte, gab den Antrag heraus. Der Schweizer Sportausrüster organisierte schnell seine Verteidigung um die Weihnachtszeit herum und beauftragte Bird & Bird-Partner Oliver Jüngst und den Basler Patentanwalt Fabian Leimgruber von ThomannFischer.

Düsseldorf hat eine lange Tradition komplexer Patentfälle. Insbesondere mittelständische Unternehmen wie Ortovox reichen hier Klagen für Mechanik- oder Physik-Patente ein. Parteien betrachten die Düsseldorfer UPC-Abteilung frühzeitig als attraktiv für einstweilige Verfügungen, da sie bereits im Juni auf Antrag von MyStromer eine einstweilige Verfügung gegen Revolt Zycling erlassen hatte.

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