Die 60. Sitzung der Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) begann am 3. Juni 2024 in Bonn, Deutschland. Die Bonner Gespräche sind der zentrale Mittelpunkt auf dem Weg von COP28 in Dubai zu COP29 in Aserbaidschan, die später in diesem Jahr stattfinden werden. Diskussionen in Bonn konzentrierten sich in dieser Woche auf die Elemente, die nötig sind, um die Kohlenstoffmärkte zu operationalisieren. Zu diesem Zweck gab der Vorsitzende des Unterausschusses für wissenschaftliche und technologische Beratung (SBSTA) eine informelle Notiz heraus, die als Basis für Diskussionen zu den Artikeln 6.2 und 6.4 dienen soll.
Die Diskussionen über Kohlenstoffmärkte bei den Foren des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) sind unter den Artikeln 6.2 und 6.4 des Pariser Abkommens gruppiert. Auf der 28. Konferenz der Vertragsparteien (COP28) des UNFCCC in Dubai im Jahr 2023 konnten die Regierungen keine Einigung über die Behandlung verschiedener Elemente des Rahmens für Marktinstrumente unter beiden Artikeln erzielen.
Diskussionen in Bonn konzentrieren sich insbesondere auf die notwendigen Elemente, um die Kohlenstoffmärkte in Betrieb zu nehmen. Die Parteien stimmten größtenteils zu, die Notiz als Grundlage für weitere Verhandlungen zu betrachten, aber einige Parteien zeigten sich verärgert darüber, dass sie bei der Entwicklung der Notiz nicht konsultiert worden waren.
Ein wichtiger Diskussionspunkt war die Frage der Autorisierung im Rahmen des Artikels 6. Diese bezieht sich auf den formellen Genehmigungsprozess, bei dem Emissionsminderungen (Internationale übertragene Minderungsergebnisse oder ITMOs) vom Gastland (wo die Emissionsminderungsmaßnahme stattfindet) für die Übertragung an ein anderes Land sanktioniert werden.
Die Funktionalitäten und Verfahren für das internationale Register wurden ebenfalls erörtert. Das internationale Register soll Transaktionen von Emissionsreduktionseinheiten (ITMOs) zwischen Parteien verfolgen. Das Mechanismenregister soll Transaktionen von Emissionsreduktionseinheiten des Artikels 6.4ERs verfolgen. Neben diesen werden nationale Register von denjenigen Ländern geführt, die am Marktinstrument teilnehmen.