In den letzten Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schüler im Schulgebäude beten, was durch rituelles Waschen in den Toiletten, Ausrollen von Gebetsteppichen und das Einnehmen bestimmter Körperhaltungen erkennbar ist. Eine interne Nachricht an Lehrer des Gymnasiums Johannes Rau in Wuppertal im Westen Deutschlands untersagt das Beten für muslimische Schüler.
Die Maßnahme sieht vor, dass Lehrkräfte die Namen identifizieren und jegliche Fälle von betenden Schülern der Schulleitung melden. Der Bann sollte den Schülern auf freundliche Weise erklärt werden.
Die Nachricht löste auf Social Media eine Debatte aus, bei der einige die Maßnahme kritisierten, während andere sie begrüßten. Die AfD lobte die Entscheidung der Schulleitung.
Trotz der Unterstützung für die Schule äußerte die Sprecherin des örtlichen Bezirksrats Dagmar Gross, dass die missverständlichen Formulierungen für Verwirrung sorgen könnten. Sie erklärte, dass Gebet möglich sei, solange der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
Gross teilte mit, dass der örtliche Bildungsausschuss nun Gespräche mit der Schulleitung führt, um eine Lösung zu finden, wie Schüler ihre Religion praktizieren können, ohne andere zu stören. Rechtlich gesehen ist es dem Schulleiter erlaubt, das Verbot umzusetzen, da der Bildungsauftrag Vorrang vor dem Recht auf Religionsfreiheit hat.