Der Klimawandel schreitet voran und der Druck zu handeln nimmt stetig zu, weshalb viele Unternehmen behaupten, dass sie oder ihre Produkte klimaneutral sind. Dies wird in der Regel durch die Kompensation von Restemissionen mit Kohlenstoffzertifikaten erreicht (Kohlenstoffausgleich). Allerdings werden aufgrund von Enthüllungen über die unzureichende Qualität von Kohlenstoffgutschriften und der rechtlichen Unsicherheiten rund um die Verwendung solcher Ausgleichsbehauptungen zunehmend Zweifel an diesem Ansatz laut.
Der Wuppertal-Bericht untersucht, wie die EU die Integrität im Bereich des unternehmerischen Klimaschutzes fördern kann. Unter Berücksichtigung des neuen Rahmens des Pariser Abkommens skizziert das Papier verschiedene Möglichkeiten, wie die EU mehr Integrität fördern und den Greenwashing effektiv bekämpfen könnte, beispielsweise durch den gezielten Einsatz von Artikel 6 des Pariser Abkommens. Die Autoren empfehlen, die schwerwiegendsten Folgen der laufenden Ausgleichspraktiken durch eine verstärkte Regulierung von Ausgleichsbehauptungen anzugehen.
Wenn ein Verbot von Ausgleichsbehauptungen nicht durchsetzbar ist, sollten die Anforderungen an Behauptungen und die Regelungen für Kohlenstoffausgleich weiter spezifiziert werden, beispielsweise durch das Verbot jeglicher Art von Doppelzählung von Emissionsreduktionen. Neben der Verschärfung der Regeln für Unternehmensausgleichsbehauptungen innerhalb Europas könnte die EU Partnerländern helfen, informierte Entscheidungen bei der Genehmigung von Klimaschutzmaßnahmen und entsprechenden Kohlenstoffgutschriften zu treffen. Der Bericht betont auch die besondere Rolle der EU in internationalen Klimaverhandlungen, wo sie sich für einen starken rechtlichen Rahmen für den Klimaschutz unter Artikel 6 einsetzen sollte.