Düsseldorfer Lokalabteilung erlässt erste Verletzungsentscheidung des UPC

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In dem ersten substantiellen Beschluss des UPC zu den Merkmalen (ACT_459767/2023) hat die örtliche Abteilung Düsseldorf eine dauerhafte Verfügung in einem Streit zwischen zwei deutschen Badkeramikherstellern erlassen. Die Verfügung verbietet dem Beklagten, Bette, infringing Produkte in sieben UPC-Ländern anzubieten und zu verkaufen: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Das Gericht hat auch angeordnet, dass Bette Informationen über seine Verletzungshandlungen bereitstellen, infringing Produkte zurückrufen und 10.000 EUR an vorläufigen Schadenersatz zahlen muss.

Ein Jahr nach Einleitung des Verfahrens hat die Entscheidung des Gerichts gezeigt, dass die Verhandlung innerhalb eines Jahres stattgefunden hat (obwohl eine Berufung möglich ist).

Am 1. Juni 2023 reichte Kaldewai eine Verfügung ein, um seinen deutschen Konkurrenten Bette daran zu hindern, sein Produkt in Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden anzubieten und zu verkaufen, unter Berufung auf eine direkte und indirekte Verletzung seines europäischen Patents EP 3 375 337 B1 mit dem Titel “Badewannenhygienevorrichtung”. Interessanterweise war Deutschland nicht in der Verletzungsklage enthalten, obwohl es der Inlandsmarkt beider Unternehmen ist.

Bette erhob eine Gegenklage zur Widerrufung des Patents wegen Mangel an Neuheit und erfinderischer Tätigkeit. Das Gericht hörte die Klage am 16. Mai 2024.

Der Anspruch richtete sich gegen zwei Ausführungsformen von Bettes Produkt: Duschwannen (Ausführungsform 1) und einen Mindest-Badewannenträger (Ausführungsform 2). Kaldewai behauptete eine direkte Verletzung des Patents in Bezug auf Ausführungsform 1 und eine indirekte Verletzung in Bezug auf Ausführungsform 2.

Bette machte geltend, dass die Ansprüche sowohl des Hauptantrags als auch des Hilfsantrags an Neuheit aufgrund eines früheren deutschen Patents fehlten und keine erfinderische Tätigkeit aufwiesen.

Das Gericht stellte fest, dass sowohl die Haupt- als auch die Hilfsantragsansprüche gültig seien. Beide Ausführungsformen von Bettes Produkt fielen in den Schutzbereich der Ansprüche des gültigen Hilfsantrags, und das Gericht ordnete unter anderem eine dauerhafte Verfügung, Informationserteilung, Rückruf der Produkte und Schadenersatzzahlungen an. Es ist wahrscheinlich, dass der Fall vor dem Berufungsgericht angefochten wird.

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