Landgericht Düsseldorf ernannt neuen Vorsitzenden Richter für die dritte Patentsenat

nrwheute
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Tilmann Büttner, ein bekannter Name in der deutschen Patentszene, begann seine Karriere im April 2007 als Richter am Landgericht Düsseldorf und war ab 2008 in Patentverfahren aktiv, als er der Zivilkammer 4b beitrat. Nach einem Aufenthalt im Bundesministerium der Justiz war Büttner Teil des Gründungsteams für die Kammer 4c, als sie 2012 unter Vorsitzender Richterin Sabine Klepsch als dritte Patentsenkung in Düsseldorf neu organisiert wurde. Später arbeitete er auch in der Zivilkammer 4a und war stellvertretender Vorsitzender beider Kammern. Büttner kehrt nun zum Patentrecht zurück. Als Mitglied der Kammer 4a spielte er eine Rolle bei dem Urteil, das Wilkinson verbot, Rasierklingen zu verkaufen, die in den Konkurrenzrasierer ‘Mach 3’ von Procter & Gamble passten.

Wie bei deutschen IP-Richtern üblich, sammelte Büttner zwischen 2017 und 2020 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof weitere Erfahrungen. Dort arbeitete er im 1. Zivilsenat, der für Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständig ist. Im August 2021 wurde er Vorsitzender Richter einer Strafkammer am Landgericht Düsseldorf. Mit seiner aktuellen Ernennung zur Zivilkammer 4a kehrt er zu seinen Wurzeln im Patentrecht zurück. Es dauert in der Regel länger, solche Stellen in Deutschland zu besetzen. Mit der schnellen Ernennung von Büttner hat das Gericht jedoch schnell Klarheit für die Patentkammern geschaffen. Nur wenige Wochen zuvor hatte der Einheitliche Patentgerichtshof angekündigt, dass Bérénice Thom, langjährige Vorsitzende Richterin der Zivilkammer 4a, zum UPC als Vollzeitrichterin wechseln würde.

Die UPC hat auch in anderen Teilen des Düsseldorfer Patentgerichts Veränderungen mit sich gebracht. Zum Beispiel wechselte Ulrike Voß, mit der Büttner in seinen ersten Jahren als Richter eng zusammengearbeitet hatte, Vollzeit zum UPC. Der 15. Zivilsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf, dessen Vorsitzende Richterin Voß war, wird sich künftig nicht mehr mit Patentstreitigkeiten befassen. Die UPC hat auch Daniel Voß, der die Zivilkammer 4b leitet, als Richter ernannt; er arbeitet nun in Teilzeit an der Münchner örtlichen Abteilung. Sabine Klepsch, die viele Jahre die Zivilkammer 4c geleitet hatte, ist ebenfalls Teilzeit in der Hamburger örtlichen Abteilung tätig.

Während Büttner die letzte offene Stelle besetzt, sind die Richter, die zukünftig für nationale Patentstreitigkeiten in Düsseldorf verantwortlich sind, nun festgelegt. In der erstinstanzlichen Kammer gehören dazu die Zivilkammern 4a, 4b und 4c mit den Vorsitzenden Richtern Tilmann Büttner, Daniel Voß und Sabine Klepsch. In zweiter Instanz fällt die Zuständigkeit für Patentsachen auf den 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts mit dem Vorsitzenden Richter Stephan Fricke. Trotzdem sind die Fallzahlen in Düsseldorf, zusammen mit den meisten anderen deutschen Patentgerichten, weiter gesunken. Im Jahr 2023 wurden nur 237 neu eingereichte Patenfälle am Landgericht verzeichnet – ein Rückgang von 36,5%. Ein Grund dafür könnte die Einführung des UPC und ihre relativ hohe Akzeptanz bei Patentinhabern aus den Bereichen Konsumgüter, Mobilkommunikation und Medizintechnik sein.

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