Lokalabteilung Düsseldorf erlässt erstmals einstweilige Verfügung gegen Badewannenhersteller

nrwheute
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Bette darf bestimmte Duschwannen nicht mehr in Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden verkaufen. Das lokale Gericht in Düsseldorf hat heute das Urteil gefällt (Aktenzeichen: ACT_459767/2023). Dies ist das erste Verletzungsurteil des UPC. Der deutsche Markt, der Heimatmarkt der beiden Hersteller von hochwertigem Badezimmerzubehör, ist von dem Verkaufsverbot nicht betroffen. Der Patentinhaber Kaldewei hatte das Land von seiner UPC-Klage ausgeschlossen. Um das Urteil wirksam zu machen, müsste Kaldewei es sofort durchsetzen und eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Der Streitwert beträgt 500.000 €.

Allerdings gab es für Kaldewei heute einen Schockmoment bei dem Urteil in Düsseldorf, an dem auch JUVE Patent teilnahm. Vorsitzender Richter Ronny Thomas begann seine Ausführungen mit der Feststellung, dass das Gericht Kaldewei’s EP 3 375 337 in seiner ursprünglichen Fassung für ungültig erklärt hat. Dennoch hatte Kaldewei einen Hilfsantrag gestellt, der das Patent bereits vor dem Bundespatentgericht gerettet hatte. Dies hat nun auch beim UPC Wirkung gezeigt. EP 337 schützt eine Technologie zur Befestigung von Badewannen an Ort und Stelle. In der erweiterten Version hat das lokale Gericht das Patent aufrechterhalten und festgestellt, dass die Produkte von Bette das Patent verletzt haben. Bette kann gegen das Urteil Berufung einlegen, was als sicher gilt.

Die Düsseldorfer Landesabteilung hat am 16. Mai ihre erste Verletzungsklage gehört. Zuvor hatte sie sich mit PI-Anträgen von Ortovox gegen Mammut und von 10x Genomics gegen Curio Biosciences befasst. In der Verletzungsklage standen sich die beiden deutschen mittelständischen Unternehmen Kaldewei und Bette vor den Richtern Ronny Thomas, Bérénice Thom, András Kupecz und dem technisch versierten Richter Bernard Ledeboer gegenüber. Im mündlichen Verfahren bestritt Bette nicht die Verletzung und konzentrierte sich darauf, das Gericht unter dem Vorsitz von Ronny Thomas davon zu überzeugen, dass das Patent nicht gültig sei. Bette hatte EP 337 mit einer Gegenklage zur Annullierung angefochten.

Das Urteil sollte für Patentinhaber, die ihre Patente gegen Konkurrenten beim UPC durchsetzen wollen, besonders erfreulich sein. Es ist nicht überraschend, dass eine deutsche Landesabteilung eine weitreichende einstweilige Verfügung erlässt, wenn die Richter das Patent für gültig und verletzt halten. In solchen Fällen mussten deutsche Patentr…

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