BGH erklärt Prime-Preiserhöhung von 2022 für unwirksam – Kunden müssen Erstattung selbst einfordern
Der Bundesgerichtshof hat die Preiserhöhungen bei Amazon Prime vom September 2022 gekippt. Die Verbraucherzentrale NRW hatte geklagt. Amazon zahlt zu viel gezahlte Beiträge nicht automatisch zurück, Kunden können sie per Zahlungsaufforderung oder über eine Verbandsklage geltend machen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die einseitigen Preiserhöhungen von Amazon Prime aus dem September 2022 für unwirksam erklärt. Das Urteil stammt vom 1. Oktober 2026 (Az. III ZR 205/25). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW). Amazon, dessen Deutschland-Sitz in München liegt, verlor den Rechtsstreit damit auch in der dritten Instanz.
Nach dem Urteil verstoßen die Preisanpassungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das gesetzliche Transparenzgebot (§ 307 BGB). Amazon durfte die Mitgliedsbeiträge demnach nicht anheben, ohne dass die Kundinnen und Kunden ausdrücklich zustimmten. Der Konzern überweist die zu viel gezahlten Beiträge nicht automatisch zurück, Betroffene müssen daher selbst aktiv werden.
Rückforderungsansprüche haben alle Kundinnen und Kunden, deren Prime-Abonnement schon vor dem Stichtag 15. September 2022 bestand und seither zu den erhöhten Preisen weiterlief. Beim Jahresabo stieg die Gebühr von 69,00 Euro auf 89,90 Euro, also um 20,90 Euro pro Jahr. Über drei Jahre ergeben sich daraus Rückforderungsansprüche von 62,70 Euro. Beim Monatsabo erhöhte sich der Beitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, die Differenz beträgt 1,00 Euro pro Monat. Über die Monate können sich so rund 40 Euro Erstattung ansammeln.
Bei Prime Student stieg der Beitrag im Jahresabo von 34,00 Euro auf 44,90 Euro, das sind 10,90 Euro mehr pro Jahr. Im Monatsabo erhöhte er sich von 3,99 Euro auf 4,49 Euro, also um 0,50 Euro pro Monat.
Als schnellsten Weg nennt der Merkur eine direkte Zahlungsaufforderung an den Amazon-Kundenservice. Betroffene sollten sich darin auf das BGH-Urteil (Az. III ZR 205/25) berufen und eine konkrete Frist zur Rückzahlung setzen, in der Regel zwei bis drei Wochen. Vorlagen und Musterbriefe stellen die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest bereit. Mit der Fristsetzung gerät Amazon in Verzug, sodass Verbraucher zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen verlangen können.
Wer keinen eigenen Schriftverkehr führen möchte, kann sich der Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm anschließen (Az. I-13 VKl 1/25). Die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ist kostenlos und mit keinem Kostenrisiko verbunden. Die Anmeldung ist bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich.
Für individuelle Rückforderungen gilt die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Wer Ansprüche aus dem Jahr 2022 sichern will, sollte deshalb zeitnah handeln.
Eine Ausnahme gilt für Kunden, die nach der Preiserhöhung im Herbst 2022 aktiv den Tarif gewechselt haben, etwa vom Monats- ins Jahresabo oder umgekehrt. Sie haben den neuen Konditionen damit konkludent zugestimmt. In diesen Fällen besteht in der Regel kein Erstattungsanspruch.