NRW HEUTEonline

Menschen. Themen. Perspektiven.

Politik

FDP legt Gesetzentwurf vor: Grunderwerbsteuer in NRW ab 2027 auf 5 Prozent senken

Die FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen will die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2027 von 6,5 auf 5 Prozent senken. Langfristig strebt sie 3,5 Prozent an. Für 2027 kalkuliert die Fraktion mit Mindereinnahmen von rund 650 Millionen Euro.

AD HOC NEWS · 09.10.2026 · 16:35 Uhr

Illustration zum Thema: FDP legt Gesetzentwurf vor: Grunderwerbsteuer in NRW ab 2027 auf 5 Prozent senken
KI-Illustration

Die FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag will die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen senken. Nach einem Bericht des Verbands Haus & Grund vom 9. Oktober 2026 hat die Fraktion dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er sieht vor, den Steuersatz zum 1. Januar 2027 von derzeit 6,5 Prozent auf 5 Prozent zu verringern. Auf längere Sicht verfolgen die Liberalen das Ziel, den Satz weiter auf 3,5 Prozent zu drücken.

Für den Landeshaushalt hätte die Änderung laut FDP-Fraktion erhebliche Folgen: Für das Jahr 2027 rechnet sie mit Mindereinnahmen von etwa 650 Millionen Euro. Die Abgeordneten gehen allerdings davon aus, dass sich die Ausfälle zumindest teilweise ausgleichen lassen. Ein niedrigerer Satz könne zusätzliche Transaktionen am Markt anstoßen und die Wirtschaftstätigkeit rund um den Immobiliensektor beleben. Dass sich die Senkung vollständig selbst finanziert, erwartet die Fraktion jedoch nicht.

Die Grunderwerbsteuer gehört traditionell zu den wichtigsten Einnahmequellen der Bundesländer. Zugleich ist sie eine erhebliche finanzielle Hürde beim Kauf von Wohneigentum und gewerblichen Liegenschaften. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Erwerbsnebenkosten spürbar zu dämpfen. Das soll Bürgern den Weg zu den eigenen vier Wänden erleichtern und zugleich Investitionsanreize für den Markt setzen.

Es ist nicht der erste Vorstoß der FDP in dieser Frage. Ende 2023 war bereits ein parlamentarischer Versuch der Fraktion gescheitert, den Satz auf 5 Prozent zu senken. Mit dem neuen Entwurf bringt die Opposition das Thema erneut in den Landtag des bevölkerungsreichsten Bundeslandes ein. Damit will sie die Debatte über die finanzielle Belastung von Bauherren, Käufern und Unternehmen vor dem angestrebten Stichtag Anfang 2027 wieder auf die politische Tagesordnung bringen.

Bei AD HOC NEWS lesen ↗