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Gericht weist Klagen gegen Weiterbau der A445 bei Werl ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwei Klagen gegen den Weiterbau der A445 abgewiesen. Ein fester Baustart steht noch nicht fest. Die Landesgemeinschaft LNU NRW will das Urteil zunächst auswerten.

Ruhr24 · 13.10.2026 · 04:40 Uhr

Artikelbild der Quelle zu: Gericht hat entschieden: Neue Autobahn in NRW entsteht
Bild aus der Originalquelle

Nach jahrelangem Rechtsstreit ist der Weg für ein neues Autobahnstück am Rand des Ruhrgebiets frei. Wann gebaut wird, bleibt jedoch offen.

Die Quelle nennt über 25.000 Fahrzeuge täglich und regelmäßigen Stau im Werler Ortsteil Hilbeck. Für die Anwohner an der B63 rückt damit eine Entlastung näher.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch, dem 7. Oktober, zwei Klagen gegen den Weiterbau der A445 ab. Nach Mitteilung des Gerichts war die Planung inhaltlich nicht zu beanstanden.

Vorgesehen sind rund acht Kilometer neue Autobahn zwischen Werl und Hamm-Rhynern, die die A2 und die A44 verbinden sollen. Die neue A445 beginnt am bisherigen Autobahnende westlich von Werl und führt nach Norden.

Im Südwesten von Hamm-Rhynern ist ein Autobahndreieck vorgesehen, über eine leistungsstarke Überflieger-Brücke soll die Strecke an die A2 angebunden werden. Geplant sind zwei neue Anschlussstellen: an der K18n im Westen von Werl und an der Straße „Im Sutenkamp“ bei Hamm-Rhynern.

Ist die Lücke geschlossen, misst die A445 durchgehend gut 21 Kilometer, von der A2 über die A44 bis zur A46. Die Autobahn Westfalen rechnet für 2030 auf dem neuen Abschnitt mit 35.000 bis 40.000 Fahrzeugen täglich, davon 19 Prozent Lkw.

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte den Plan bereits im Dezember 2020 festgestellt. Im Jahr 2021 klagten eine anerkannte Umweltvereinigung und eine Privatperson dagegen. Weil die Behörde Untersuchungen zu Wasser und Klima nachreichen wollte, setzte das Gericht das Verfahren zunächst aus. Nach einem ergänzenden Beschluss vom Dezember 2024 nahm es dieses im Jahr 2025 wieder auf.

Die Richter wiesen die Klagen nun ab. In einem Punkt erhielten die Kläger jedoch recht: Eine planerische Detailfrage muss die Behörde noch ergänzen.

Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) NRW, zu der die Bürgerinitiative „StoppT A445“ gehört, will das Urteil zunächst auswerten und danach über das weitere Vorgehen beraten. Nach Einschätzung der LNU versiegelt die Autobahn zusätzliche Flächen und beeinträchtigt Lebensräume. Die Initiative fordert für die Verkehrsprobleme an der B63 eine Lösung ohne neue Autobahn.

Einen festen Baustart gibt es bisher nicht. Zunächst müssen die Arbeiten ausgeschrieben und die Mittel des Bundes freigegeben werden. Trotzdem steht das Vorhaben nicht vollständig still: Landespflegerische Ausgleichsmaßnahmen laufen rund um die Trasse schon seit 2021.

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