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Stadt Köln weitet Anwohnerschutz am RheinEnergie-Stadion ab 2027 aus

Die Stadt Köln erweitert ab Anfang 2027 das seit 2005 bestehende Anwohnerschutzkonzept rund um das RheinEnergie-Stadion in Köln-Müngersdorf deutlich. Die neuen Sperrzonen gelten erstmals beim Bundesliga-Heimspiel des 1. FC Köln gegen den VfB Stuttgart. Anwohner in den Erweiterungszonen müssen ihre Durchfahrtsberechtigung bis 30. November 2026 beantragen.

24rhein · 08.10.2026 · 16:42 Uhr

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Die Stadt Köln weitet das Anwohnerschutzkonzept rund um das RheinEnergie-Stadion in Köln-Müngersdorf ab Anfang 2027 deutlich aus. An Spieltagen und bei Großveranstaltungen gelten dort künftig strengere Verkehrsregeln. Laut einer offiziellen Mitteilung der Stadt beschloss die Bezirksvertretung Lindenthal die Vergrößerung des seit 2005 bestehenden Konzepts.

Die neuen Sperrzonen treten erstmals beim Bundesliga-Heimspiel des 1. FC Köln gegen den VfB Stuttgart in Kraft. Das Spiel ist für den Spieltag vom 29. bis 31. Januar 2027 angesetzt.

Ziel der erweiterten Schutzzonen ist es nach Angaben der Stadt, den Parksuchverkehr von Stadionbesuchern aus den Wohnvierteln fernzuhalten. Außerdem sollen die Erreichbarkeit für Rettungsdienste und den Nahverkehr gesichert sowie Anwohnern an Veranstaltungstagen Vorrang beim Parken garantiert werden.

Räumlich wird vor allem der bestehende Sperrbereich ausgedehnt. In Köln-Junkersdorf werden die bestehenden Schutzzonen 03 und 05 in westlicher Richtung bis zur Autobahn 1 erweitert. Zusätzlich entsteht die neue Schutzzone 06, die durch die Militärringstraße, die Vitalisstraße und die Widdersdorfer Straße begrenzt wird.

Aus einem vorangegangenen Testlauf habe die Kölner Verkehrsplanung Lehren gezogen. Damit das Viertel erreichbar bleibt, werden die Jungbluthgasse, die Marsdorfer Straße und der Statthalterhofweg auch nach der dauerhaften Vergrößerung des Schutzgebiets durchgehend für den Verkehr geöffnet bleiben.

Bei Fußballspielen greifen die Zufahrtssperren in der Regel drei Stunden vor Anpfiff, bei Konzerten in der Regel vier Stunden vor Beginn. Mit Beginn der jeweiligen Veranstaltung werden die Kontrollstellen wieder aufgehoben.

Die Sperren dürfen an den Kontrollpunkten nur mit einer gültigen Durchfahrtsberechtigung passiert werden. Voraussetzung ist, dass die Zieladresse innerhalb der Schutzzone liegt und nicht über das übergeordnete Straßennetz erreicht werden kann. Wohnanschriften, die über Hauptverkehrsstraßen anfahrbar sind, erhalten keine Ausnahmegenehmigung. Fußgänger und Radfahrer können alle Sperren jederzeit uneingeschränkt passieren.

Für die Organisation und die bauliche Umsetzung vor Ort, etwa das Aufstellen neuer Schilder und Schrankenanlagen, ist die Kölner Sportstätten GmbH (KSS) zuständig. Anwohner in den neu ausgewiesenen Erweiterungszonen müssen die Durchfahrtsberechtigung spätestens bis zum 30. November 2026 beim Kundenzentrum Lindenthal beantragen, damit die Dokumente rechtzeitig vor dem Heimspiel gegen Stuttgart ausgestellt werden können.

Bereits bestehende Durchfahrtsberechtigungen behalten ihre Gültigkeit; lediglich einzelne Zufahrtsrouten können sich ändern. Die Stadt Köln hat die unmittelbar betroffenen Haushalte bereits per Anliegerschreiben informiert. Weiterführende Pläne, Detailkarten und Adressabfragen stellt die Stadt online unter stadt-koeln.de/stadionverkehr bereit.

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