Heiz-Hammer 2026? Verbraucherzentrale NRW sieht keinen plötzlichen Umbruch
Ein Experte der Verbraucherzentrale NRW sieht 2026 keinen plötzlichen Heiz-Hammer. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz streicht die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungsneueinbau, Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Der Experte warnt vor Kostenrisiken fossiler Brennstoffe. Die Verbraucherzentrale sieht Wärmepumpen als besonders zukunftssicher an.

In Nordrhein-Westfalen wird es langsam kälter, und die ersten Haushalte drehen ihre Heizungen auf. In den vergangenen Jahren wuchs vor dem Winter immer wieder die Sorge vor einem sogenannten Heiz-Hammer, vor allem mit Blick auf Vorgaben zur Heizungsart. Ein Experte der Verbraucherzentrale erklärt, ob Verbraucher einen solchen Heiz-Hammer im Winter 2026 befürchten müssen, welche Heizsysteme zukunftssicher sind und worauf beim Heizungstausch oder bei einer Modernisierung zu achten ist.
Florian Bublies, Fachreferent für Heizungstechnik bei der Verbraucherzentrale NRW, stellt klar, dass es 2026 nicht zu einem plötzlichen, radikalen Heiz-Hammer kommt. Die Bundesregierung hat das umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Sommer 2026 gekippt und durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt. Aus Sicht des Experten hat sich dadurch allerdings nichts verbessert, denn die heftig kritisierte 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungsneueinbau wurde komplett gestrichen. Diese Entwicklung empfindet er als besorgniserregend, weil sich der Einbau klimafreundlicher Heizungen verzögern kann.
Künftig wird nicht mehr die Heiztechnik, sondern der Brennstoff reguliert. Gas-, Öl- und andere Heizungen bleiben erlaubt, müssen ab 2029 jedoch mindestens 10 Prozent grüne Brennstoffe nutzen. Dieser Anteil steigt laut Bublies bis 2040 auf 60 Prozent. Da steigende CO2-Preise und die Beimischquoten das Heizen mit Gas und Öl nach dieser Einschätzung deutlich verteuern dürften, kann der Einbau einer neuen fossilen Heizung langfristig zur Kostenfalle werden.
Neu ist außerdem, dass es keine vorzeitige Austauschpflicht mehr gibt. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen uneingeschränkt weiterbetrieben und repariert werden. Zudem entfällt die bisherige 30-Jahre-Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel.
Als besonders zukunftssicher sieht die Verbraucherzentrale den Einbau von Wärmepumpen, auch in Altbauten. Bublies betont, dass eine raumweise Heizlastberechnung wichtig ist, um die Dimensionierung der vorhandenen Heizkörper zu kontrollieren.
Für den Einbau einer Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus müssen Haushalte 2026 mit Gesamtkosten zwischen 30.000 und 40.000 Euro inklusive Installation rechnen. Über die angepasste KfW-Heizungsförderung (BEG) sind staatliche Zuschüsse von 30 bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Bei maximaler Förderung kann sich der Eigenanteil dadurch stark verringern, heißt es.
Für Eigentümer und Mieter gibt die Verbraucherzentrale angesichts des GModG Empfehlungen. Demnach sind vor allem langfristiges Denken und eine vorausschauende Planung essenziell. Durch das GModG ist die starre 65-Prozent-Quote für erneuerbare Energien beim Heizungsneueinbau weggefallen, wodurch der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen rechtlich wieder erleichtert wird. Dennoch warnt die Verbraucherzentrale NRW ausdrücklich vor den massiven Kostenrisiken fossiler Brennstoffe.
Bei Angeboten von Heizungsbauern und Energieberatern sollten Verbraucher laut der Verbraucherzentrale auf Vollständigkeit, Unabhängigkeit und die Erfüllung rechtlicher Förderkriterien achten. Ein Angebot sollte alle notwendigen Gewerke beinhalten. Besonders wichtig ist der Begriff „bauseits“: Er bedeutet, dass die entsprechende Leistung selbst organisiert und extra bezahlt werden muss, erklärt Bublies.
Bei Wärmepumpen sollten Verbraucher laut Verbraucherzentrale folgende Punkte beachten:
Hydraulischer Abgleich (Verfahren B): Er ist für eine effiziente Funktion unverzichtbar und zwingende Voraussetzung für staatliche KfW-Förderungen. Er muss explizit im Angebot aufgeführt sein.
Heizlastberechnung: Ein gutes Angebot basiert auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN-Norm und nicht auf einer Schätzung über den Daumen. Nur so wird die Heizung optimal dimensioniert.
Elektro- und Erdarbeiten: Zu prüfen ist, ob der elektrische Anschluss der Anlage sowie eventuelle Fundamentarbeiten, etwa für die Außeneinheit einer Wärmepumpe, im Preis enthalten oder als „bauseits/nach Aufwand“ deklariert sind.
Zubehör und Nebenkosten: Zu klären ist, ob Demontage und Entsorgung der alten Anlage, Schlammabscheider, Sicherheitsgruppen und eine vollständige Rohrleitungsdämmung inklusive sind.
Inbetriebnahme und Service: Die Einregelung der Heizkurve sowie eine ausführliche Kundeneinweisung sollten fester Bestandteil des Auftrags sein.
Mit dem Start in die Heizsaison steigt auch das Schimmelrisiko in vielen Wohnungen.