Streit um Leverkusener Rheinbrücke: Zivilverfahren vor dem Landgericht Köln
Vor dem Landgericht Köln beginnt am Freitag ein Zivilverfahren um die Leverkusener Rheinbrücke. Die Autobahn GmbH des Bundes und der frühere Generalunternehmer Porr haben sich gegenseitig verklagt. Hintergrund sind Vorwürfe zu in China gefertigten Stahlbauteilen, die Porr bestreitet, sowie die Kündigung des Unternehmens im Jahr 2020.

Vor dem Landgericht Köln beginnt am Freitag um 10.00 Uhr ein Zivilverfahren um die Leverkusener Rheinbrücke. Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa haben sich die Autobahn GmbH des Bundes und der frühere Generalunternehmer Porr gegenseitig verklagt.
Die Autobahn GmbH klagt als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz. Porr verlangt seinerseits eine Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen.
Porr hatte 2020 die Kündigung erhalten. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte im Juni im Untersuchungsausschuss „Brückendesaster“ des NRW-Landtags erneut erklärt, in China gefertigte Stahlbauteile hätten in großer Zahl systematische Fehler und Mängel aufgewiesen. Wüst war damals NRW-Verkehrsminister. Porr bestreitet diese Darstellung.
Eine Gerichtssprecherin hat das Verfahren als besonders umfangreich und komplex eingestuft. Allein die Hauptakte umfasse 24.000 Blatt.
Zunächst dürfte es voraussichtlich um die Frage gehen, ob die Kündigung des Bauunternehmens berechtigt war.