NRW: Holocaust-Überlebende Umlauf spricht mit Wüst über AfD-Verbot
Eva Umlauf, Präsidentin des Internationalen Auschwitz Komitees, hat am Freitag in der Staatskanzlei mit NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gesprochen. Sie ist überzeugt, dass Wüst die Prüfung ernst meint. Einen Zeitplan für die von ihm vorgeschlagene Bund-Länder-Arbeitsgruppe nannte Wüst nicht. SPD-Fraktionschef Jochen Ott fordert konkrete Schritte.

Hendrik Wüst (CDU) hat am Freitag in der Staatskanzlei mit der Holocaust-Überlebenden Eva Umlauf über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren gesprochen. Umlauf ist Präsidentin des Internationalen Auschwitz Komitees. Nach dem Treffen äußerte sie sich fest überzeugt davon, dass der Ministerpräsident es ernst meine, ein solches Verfahren zu prüfen.
Gegenüber dem WDR sagte Umlauf, sie sei keine Juristin, habe aber verstanden, dass vor der Einleitung eines Verbotsverfahrens eine rechtliche Prüfung in mehreren Stufen nötig sei. Aus ihrer Sicht ist die AfD eine undemokratische, faschistische Partei. Sie kritisierte außerdem Positionen der AfD zur „Remigration“ und zur Betreuung behinderter Kinder. Im Deutschlandfunk hatte sie bereits am Morgen an Wüsts jüngste Ankündigungen erinnert. Sie erwarte, dass er die Arbeitsgruppe bilde und dass diese auch arbeite.
Wüst zeigte sich nach dem Gespräch nach eigenen Worten sehr bewegt. In einer schriftlichen Mitteilung der Staatskanzlei erklärte er, er teile Umlaufs Sorge über die Wahlerfolge einer in Teilen gesichert rechtsextremistischen Partei und über die Folgen für das demokratische Miteinander. Man dürfe nicht zulassen, dass Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit wieder an Boden gewännen. Dafür trügen alle Verantwortung.
Nach dem AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt im September hatte Wüst gesagt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle sich mit der Partei befassen. Die Prüfung müsse ergebnisoffen sein und alle möglichen rechtlichen Folgen berücksichtigen, nicht nur ein Verbotsverfahren.
Zum zeitlichen Ablauf äußerte sich Wüst in seinem Statement am Freitag nicht. Aus Regierungskreisen hieß es, im Kreis der Innenminister von Bund und Ländern gebe es bisher keinen Beschluss, eine solche Arbeitsgruppe einzusetzen. Ein Grund sei unter anderem, dass vor dem Verwaltungsgericht Köln noch ein Verfahren zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz laufe. Es gebe Stimmen, zunächst das Ergebnis dieses Verfahrens in der Hauptsache abzuwarten.
Umlauf hatte Wüst bereits Mitte September in einem offenen Brief gebeten, sich für ein AfD-Verbotsverfahren einzusetzen. Laut „FAZ“ erinnerte sie darin an seinen ersten Besuch in Auschwitz im Mai, dem Ort, an dem sie selbst als kleines Mädchen beinahe ermordet worden wäre. Wüst habe dort gesagt, Erinnerung ohne Konsequenz bleibe bloße Geste. Sie bat ihn, seinen Worten nun Taten folgen zu lassen.
Im Mai dieses Jahres hatte Wüst das ehemalige Konzentrationslager in Polen besucht. Er ging über das ehemalige Stammlager und sah sich Ausstellungen an, darunter die Fotos der Inhaftierten, die Berge von Haaren und die leeren Giftgasbehälter. Ins Gästebuch schrieb er, Auschwitz sei Verpflichtung, alles zu tun, um Hass entgegenzutreten und allen, die Menschen entmenschlichen. Er besichtigte auch den Ort, an dem die Züge hielten und an dem Baracken und Gaskammern standen. Dort traf er zufällig auf eine Schülergruppe und kam mit den Jugendlichen ins Gespräch. Nach dem Rundgang sagte er, eine Gedenkstätte wie Auschwitz-Birkenau berühre im Herzen. Der Besuch habe ihn an Stellen angefasst und erschüttert, mit denen er nicht gerechnet habe.
Auf die Frage eines Journalisten sagte Wüst damals, er sei weiterhin der Überzeugung, dass seine Politikergeneration nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht habe, ein AfD-Verbotsverfahren anzustrengen, sofern die Voraussetzungen vorlägen. Er verwies jedoch auf hohe Hürden; es brauche handfeste Beweise.
AfD-Politiker verharmlosen nach der Darstellung des Berichts immer wieder die nationalsozialistische Vergangenheit Deutschlands. Der damalige AfD-Fraktionschef Alexander Gauland hatte 2018 Hitler und die Nazis als „Vogelschiss“ in über 1.000 Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte bezeichnet. In Sachsen-Anhalt will die AfD künftig „Mehr Bismarck, weniger Hitler“ im Geschichtsunterricht.
Wüst hat die AfD in der Vergangenheit als „Nazipartei“ bezeichnet. In der aktuellen Debatte über den Umgang der CDU mit der Partei tritt er als entschiedener Verfechter einer strikten Abgrenzung der Union zur AfD auf. Über ein Verbotsverfahren wird seit Jahren diskutiert. Die Entscheidung über ein mögliches Verbot liegt am Ende beim Bundesverfassungsgericht.
SPD-Fraktionschef Jochen Ott forderte angesichts des Besuchs von Umlauf bei Wüst einen konkreten Zeitplan. Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz müsse das Thema AfD-Verbotsverfahren auf die Tagesordnung setzen, teilte er mit. Die Einsetzung einer Arbeitsgruppe reiche nicht aus. Ott will, dass die Bundesländer bereits im Dezember über die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes entscheiden. Zudem müsse ein geeigneter Verfahrensbevollmächtigter gefunden werden. Einen Namen nannte Ott nicht. Der frühere NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) gilt seit Jahren als juristisch versierter Befürworter eines AfD-Verbots.
Ott verwies darauf, dass Wüst am 16. Oktober den Vorsitz des Bundesrates übernimmt. Er erwarte vom Ministerpräsidenten, dass dieser den Vorsitz auch nutze, um ein Verbotsverfahren in die Wege zu leiten. Auf große Ankündigungen müssten nun konkrete Taten folgen. Sollte NRW nicht handeln, plant die SPD einen Antrag im Landtag.