Münster: Milas hält internationale Kontrolle bei Notstand für unverzichtbar
Der Jurist Max Milas hat an der Universität Münster promoviert und 101 internationale Urteile zum Ausnahmezustand ausgewertet. Im Interview erklärt er, warum Notstände Menschenrechte gefährden können und weshalb er internationale Gerichte als letzte Instanz bei versagender nationaler Kontrolle sieht.

Naturkatastrophen wie das Erdbeben in Kolumbien und Konflikte in der Ukraine, im Nahen Osten und im Sudan lassen die Welt nach den Worten der Universität Münster im Dauerkrisenmodus erscheinen. Regierungen rufen in solchen Lagen häufig den Ausnahmezustand aus. Der Jurist Dr. Max Milas hat in seiner an der Universität Münster erstellten Doktorarbeit untersucht, warum Notstände ein Risiko für Freiheits- und Gleichheitsrechte bedeuten. Im Interview mit Kathrin Nolte beschreibt er die Gratwanderung zwischen Krisenbewältigung und Machtmissbrauch.
Nach Milas' Darstellung erlaubt der formale Akt des Ausnahmezustands den Staaten, von einigen Menschenrechten vollständig abzuweichen. Das könne notwendig sein, um Krisen zu bewältigen, etwa bei der ukrainischen Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg. Zugleich bestehe die Gefahr, dass Regierungen diese Macht missbrauchen: um politische Gegner auszuschalten, Medien einzuschränken und demokratische oder gerichtliche Kontrolle zu umgehen.
Als Beleg für dieses Missbrauchspotenzial nennt Milas die Reaktion der türkischen Regierung auf den Putschversuch von 2016. Sie ging mit zahlreichen Festnahmen und Entlassungen vermeintlicher Regierungsgegner aus dem Staatsdienst einher.
Dass heimische Gerichte in solchen Fällen häufig nicht als neutrale Kontrollinstanz wirken, erklärt Milas mit einem doppelten Druck. Die Öffentlichkeit verlange, den Ausnahmezustand schnell zu beenden, und die Richterinnen und Richter seien oft selbst unmittelbar von ihm betroffen. Aus öffentlicher Erwartung und eigenen Sicherheitsinteressen folge tendenziell große Zurückhaltung gegenüber Regierungsmaßnahmen. Internationale Gerichte seien unabhängiger und beurteilten den Ausnahmezustand räumlich wie zeitlich aus größerer Distanz. Wenn nationale Kontrollmechanismen versagen, seien sie die letzte Instanz für den Schutz der Menschenrechte.
Für seine Arbeit wertete Milas 101 internationale Urteile aus Europa, Amerika, Afrika und von den Vereinten Nationen aus. Dass sich trotz unterschiedlicher rechtlicher und kultureller Grundlagen weltweit ein weitgehend einheitliches Notstandsrecht herausgebildet hat, hält er nur auf den ersten Blick für überraschend. Es reagiere auf allen Kontinenten auf dasselbe Dilemma: einerseits der Wunsch nach wirksamer Krisenbekämpfung, andererseits der Anspruch auf größtmöglichen Schutz der Menschenrechte. Schon in der Entstehungsphase hätten die Staaten in Afrika, Amerika und Europa die Entwicklungen in anderen Weltregionen verfolgt. Internationale Gerichte griffen den gemeinsamen Zweck und die vergleichbare Entstehungsgeschichte auf, um ihren Entscheidungen universelle Legitimität zu geben.
Seiner Analyse zufolge lassen internationale Gerichte den Staaten bei der Ausrufung des Notstands oft freie Hand, prüfen einzelne Maßnahmen aber sehr streng. Milas begründet das damit, dass nationale Regierungen die Lage vor Ort meist besser einschätzen könnten als internationale Richter. Eine rote Linie sei jedoch überschritten, wenn der Ausnahmezustand nicht mehr der Krisenbewältigung diene, sondern dem dauerhaften Ausbau exekutiver Macht oder der Diskriminierung einzelner Gruppen. Deshalb kontrollierten internationale Gerichte konkrete Einzelmaßnahmen stets strenger.
Zudem hängen Urteile laut Milas nicht allein vom Gesetzestext ab, sondern auch vom politischen Kontext vor Ort. Die amerikanischen Notstandsentscheidungen reagierten wegen der jahrzehntelangen Erfahrung mit Militärregierungen in Südamerika besonders sensibel auf Ausnahmezustände, die die Demokratie untergraben. Die europäischen Entscheidungen achteten wegen der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus auf eine diskriminierungsfreie Krisenbekämpfung.
Auf die Frage, ob der von ihm als „zentraler Schutzwall“ bezeichnete menschenrechtliche Schutz bei künftigen globalen Krisen wie Klimakatastrophen oder Pandemien hält, antwortet Milas: beides. Positiv sei, dass internationale Gerichte in den vergangenen Jahrzehnten weltweit einheitliche Schutzstandards entwickelt hätten, was Missbrauch erheblich erschwere. Außerdem wendeten sich immer mehr Menschen und Staaten an internationale Gerichte, um ihre Rechte und Interessen durchzusetzen. Sorge bereite ihm, dass manche Regierungen weiterhin versuchten, Ausnahmezustände zu normalisieren. Gerade deshalb sei eine unabhängige internationale Kontrolle unverzichtbar. Sie schütze nicht nur die Rechte Einzelner, sondern die freiheitlich-demokratische Ordnung insgesamt.
Milas hat nach seinem Jurastudium von 2020 bis 2024 am Institut für internationales und vergleichendes öffentliches Recht der Universität Münster promoviert. Derzeit absolviert er sein Referendariat in Hamburg. Seine Arbeit ist 2026 im Verlag Mohr Siebeck erschienen, und zwar unter dem Titel „Notstandsspruchpraxis als Menschenrechtssystemschutz. Eine Analyse der Entscheidungen menschenrechtlicher Kontrollinstitutionen“ (Jus Internationale et Europaeum 220, 425 Seiten). Das Interview stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 6 vom 7. Oktober 2026.