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Pflegegrad 1: Geplante Reform soll Schwelle von 12 auf 15 Punkte anheben

Sozialverbände kritisieren die fehlende Beteiligung im nordrhein-westfälischen Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes und äußern Besorgnis über geplante bundesweite Änderungen. Dem Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz zufolge soll die Hürde für Pflegegrad 1 von 12 auf 15 gewichtete Punkte steigen.

ad-hoc-news.de · 18.10.2026 · 18:48 Uhr

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Bei der Reform der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Pflege wächst die Sorge, dass Mitsprache und Qualität verloren gehen könnten.

In Nordrhein-Westfalen stößt derzeit das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung auf deutliche Kritik der Sozialverbände. Der Sozialverband VdK Nordrhein-Westfalen bemängelt, dass die Stimmen der Betroffenen im parlamentarischen Verfahren nicht ausreichend gehört werden.

In seiner Stellungnahme zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des nordrhein-westfälischen Landtags vom 12. Oktober 2026 kritisierte der Präsident des VdK NRW, Horst Vöge, das parlamentarische Vorgehen. Bei diesem Verfahren seien erstmals keine anerkannten Interessenvertretungen von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen berücksichtigt worden.

Nach Auffassung des Verbandes dürfe das politische Ziel einer Verwaltungsvereinfachung weder den Schutz noch die Qualität und die gesellschaftliche Teilhabe gefährden.

Der VdK NRW fordert, ausreichend qualifiziertes Personal, wirksame Kontrollen und niedrigschwellige Beschwerdemöglichkeiten zu sichern. Für die Zukunft verlangt der Verband außerdem eine verbindliche Einbindung der Interessenvertretungen in entsprechende Gesetzgebungsverfahren.

Die Debatte auf Landesebene steht vor dem Hintergrund weitreichender bundespolitischer Weichenstellungen. Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat stehen noch aus; als Starttermin ist der 1. Juli 2027 vorgesehen.

Die geplanten Änderungen lösen bei Verbänden bundesweit Besorgnis aus. Der VdK Baden-Württemberg rief seine 2,3 Millionen Mitglieder dazu auf, bis zum 31. Dezember 2026 einen Erstantrag auf Zuerkennung eines Pflegegrads zu stellen, sofern noch kein solcher vorliegt.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, wies darauf hin, dass Personen, die im Jahr 2026 einen Pflegegrad erhalten, diesen nach aktuellem Stand behalten. Bei einer späteren Höherstufung drohe nach den neuen Vorgaben dagegen eine Rückstufung. Der Verband fordert daher Nachbesserungen am Entwurf.

Yvonne Knobloch, Pflegeexpertin des VdK Bayern, rät zur zeitnahen Erstantragstellung und warnt vor den Risiken einer späteren Neueinstufung. Dem Entwurf zufolge soll die Hürde für Pflegegrad 1 von bisher 12 auf 15 gewichtete Punkte angehoben werden; bei den Pflegegraden 4 und 5 sind keine Änderungen geplant.

Hingewiesen wird zudem auf den gesetzlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von monatlich 131 Euro für die Pflegegrade 1 bis 5. Es wird empfohlen, angesparte Beträge noch im Jahr 2026 zu nutzen.

Die Kritik der Verbände richtet sich grundlegend gegen kurzfristige Sparansätze. Bereits am 18. September 2026 verabschiedete der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands ein Positionspapier zur Pflegesituation.

Mit Blick auf mehr als 6 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland verlangt die Organisation ein Gesamtkonzept bis 2040. Sie nennt acht zentrale Handlungsfelder, darunter eine personenzentrierte Versorgung, eine solidarische Finanzierung, die Stärkung der häuslichen Pflege, Präventionsangebote, die Entlastung pflegender Angehöriger, Maßnahmen gegen Pflegearmut und verlässliche Arbeitsbedingungen.

Auch wissenschaftliche Erhebungen belegen, dass insbesondere Angehörige unter hohem Druck stehen. Ein australisches Forscherteam wertete in der Fachzeitschrift Psychology & Health 29 Studien mit weltweit über 81.000 pflegenden Angehörigen aus.

Die Analyse ergab, dass Pflegende die eigenen Bedürfnisse regelmäßig hinter die der betreuten Person zurückstellen. Psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angstzustände treten in dieser Gruppe demnach häufiger auf als in der Allgemeinbevölkerung.

Außerdem formulierte jede dritte pflegende Person Beratungsbedarf, doch weniger als jede sechste nahm ein entsprechendes Angebot wahr.

Laut Pflegestatistik wurden 2023 in Deutschland rund 4,9 Millionen Menschen im häuslichen Umfeld versorgt. Die Zahl der pflegenden Angehörigen wird auf rund 7,1 Millionen geschätzt.

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