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NRW: Tarifentgeltsicherungsgesetz mit Mindestentgelten ab 2027 beschlossen

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 14. Oktober 2026 das Tarifentgeltsicherungsgesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Die Neuregelung sieht vor, dass Auftragnehmer des Landes ab dem 1. Januar 2027 in 15 ausgewählten Branchen Mindestentgelte nach dem jeweiligen Branchentarifvertrag zahlen müssen.

ad-hoc-news.de · 19.10.2026 · 12:18 Uhr

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Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 14. Oktober 2026 in seiner 132. Sitzung das Tarifentgeltsicherungsgesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Mit dem Regelwerk wird die Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes künftig enger an tarifvertragliche Standards gebunden. Die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes steht noch aus.

Die Neuregelung sieht vor, dass Auftragnehmer des Landes ab dem 1. Januar 2027 in 15 ausgewählten Branchen Mindestentgelte nach dem jeweiligen Branchentarifvertrag zahlen müssen. Die konkreten Vorgaben werden per Rechtsverordnung festgelegt. Diese Verordnungen müssen tarifliche Änderungen künftig innerhalb einer Frist von sechs Monaten nachvollziehen. Kommunen sind von den Verpflichtungen des Gesetzes ausgenommen.

Das Gesetz greift ab bestimmten Auftragswerten: Bei Dienstleistungen liegt der Schwellenwert bei 50.000 Euro netto, bei Bauleistungen bei 100.000 Euro netto. Reine Lieferaufträge fallen dagegen nicht unter die Tariftreuepflicht.

Im parlamentarischen Verfahren brachten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen noch maßgebliche Änderungen in den Entwurf ein. Nach Paragraph 3 Absatz 2 erfüllt eine bestehende Tarifbindung die gesetzliche Pflicht. Paragraph 4 Absatz 5 sieht zudem eine formelle Anhörung der Tarifparteien vor. Eine zuvor diskutierte Ausnahme für Online-Marktplätze wurde im Zuge der Beratungen wieder aus dem Gesetzestext gestrichen.

Die Stärkung von Vergaberegelungen wird parallel auch auf Bundesebene diskutiert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund drängt das Bundesparlament, das geplante Bundestariftreuegesetz unverwässert zu beschließen, damit Unternehmen bei Bundesaufträgen ebenfalls tariflich vereinbarte Löhne zahlen müssen.

In Nordrhein-Westfalen stehen neben den Neuregelungen für Auftragnehmer des Landes weitere Anpassungen im öffentlichen Sektor im Raum. Der Hauptvorstand des Verbands der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen in NRW beschloss am 10. Oktober 2026 einstimmig, dass bei einer Neuausrichtung der Besoldung und Versorgung ab 2027 niemand schlechter gestellt werden dürfe.

Ein geplanter Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung sieht vor dem Hintergrund der Sicherheitslage, der Demografie und des Fachkräftemangels jährliche Mehrkosten von über 3,5 Milliarden Euro vor. Möglich sind zudem rückwirkende Beträge für 2025.

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