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Vorwürfe rassistischer Chats: Verhandlung über zwei Justizbeamte aus NRW

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich am Donnerstag in Leipzig mit zwei Justizbeamten aus Nordrhein-Westfalen, die in Chats rassistische und rechtsextreme Inhalte geteilt haben sollen. Auf eine Klage des Landes NRW hin waren die beiden Männer aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden.

WELT · 22.10.2026 · 03:33 Uhr

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Das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden, ob die Maßnahme gegen zwei Justizbeamte aus Nordrhein-Westfalen rechtens ist. Diese sollen wegen rassistischer Chats aus dem Dienst entfernt werden.

Das Gericht befasst sich am Donnerstag ab 10.30 Uhr mit den beiden Männern. Ihnen wird vorgeworfen, in Chats rassistische und rechtsextreme Inhalte geteilt zu haben. Auf eine Klage des Landes NRW hin waren sie aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied in der Vorinstanz, dass die Beamten ein schweres Dienstvergehen begangen haben. Mit ihren Chatbeiträgen hätten sie gegen die Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen.

Gegen dieses Urteil des OVG legten die Justizbeamten Revision ein. Darüber wird nun in Leipzig verhandelt. Wann das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung verkünden wird, war zunächst offen.

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