NRW HEUTEonline

Menschen. Themen. Perspektiven.

NRW

Dortmund: Ermittlungen gegen zwei mutmaßliche Wachleute von Kriegsgefangenenlagern

Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen zwei Männer im Alter von rund 100 Jahren. Sie sollen im Zweiten Weltkrieg in den Kriegsgefangenenlagern Senne und Hemer Wachdienst geleistet haben. Im Raum steht der Verdacht der Beihilfe zum Mord. Selbst getötet haben sollen sie nach bisherigem Stand niemanden. Ob es zu einem Prozess kommt, ist offen. Entscheidend ist der Gesundheitszustand der Beschuldigten.

tagesschau · 11.10.2026 · 13:08 Uhr

Artikelbild der Quelle zu: NS-Verbrechen: Dortmunder Staatsanwalt ermittelt gegen zwei Ex-Wächter
Bild aus der Originalquelle

Die Staatsanwaltschaft Dortmund führt Ermittlungsverfahren gegen zwei sehr alte Männer. Der eine Beschuldigte ist 105 Jahre alt, der andere nur wenig jünger. Sie sollen während des Zweiten Weltkriegs in den Kriegsgefangenenlagern in Senne und Hemer Wache gestanden haben. Dadurch könnten sie sich der Beihilfe zum Mord strafbar gemacht haben. Den Männern wird nicht vorgeworfen, selbst Menschen getötet zu haben.

Insgesamt drei Verfahren hat die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg vorbereitet und an die Staatsanwaltschaft Dortmund übergeben. Diese Behörde ist in Nordrhein-Westfalen für NS-Verbrechen zuständig. Einer der drei Beschuldigten ist vor Kurzem gestorben. In den beiden übrigen Fällen ermittelt Oberstaatsanwalt Andreas Brendel weiter.

Weitere Angaben zu den Beschuldigten macht Brendel nicht. Nach seinen Worten wären sie sonst leicht zu identifizieren, was zu einer öffentlichen Vorverurteilung führen könnte.

Als das NS-Regime die Kriegsgefangenenlager einrichtete, waren die Verdächtigen etwa 18 Jahre alt, höchstens Mitte zwanzig. Brendel betont, es gehe in diesen Verfahren um Angehörige der Wehrmacht oder von Polizeibataillonen, nicht um Mitglieder der Waffen-SS. Die Männer hätten in den Lagern Wachdienst leisten müssen, etwa bei Patrouillen am Lagerzaun.

Der Verdacht der Beihilfe zum Mord gründet darauf, dass in solchen Lagern tausende Menschen starben. Das zeigt sich am Beispiel des Stammlagers 326 (Stalag 326) in der Senne bei Schloss Holte-Stukenbrock, wo der 105-Jährige eingesetzt gewesen sein soll. Das Stalag war ein Durchgangslager vor allem für sowjetische Kriegsgefangene. Von dort wurden sie zur Zwangsarbeit in ganz Nordrhein-Westfalen verteilt, etwa in den Bergbau im Ruhrgebiet.

Oliver Nickel, Leiter der Gedenkstätte Stalag 326, berichtet, die Menschen seien im Lager an Unterernährung oder an den Folgen massiver Gewalt gestorben. Es habe schwere Folter gegeben, außerdem seien Infektionskrankheiten wie Tuberkulose verbreitet gewesen. Von den insgesamt 5,3 bis 5,5 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkrieg starben Schätzungen zufolge 2,3 bis drei Millionen in Haft.

Auf dem Gelände in der Senne gab es 36 Massengräber. Heute befindet sich dort ein Ehrenfriedhof, dem der Historiker Nickel rund 15.000 Namen zuordnen kann. Wie viele Menschen im Stalag selbst starben, ist unklar. Nickel zufolge reichen die Schätzungen von 14.000 bis 50.000 Todesopfern.

Wegen Beihilfe zum Mord macht sich strafbar, wer einen Mord vorsätzlich unterstützt und fördert. Dafür genügt schon ein kleiner Beitrag. Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nicht. In den vergangenen Jahren gab es mehrere Urteile wegen Beihilfe zum Mord in Konzentrationslagern der Nationalsozialisten. Zu den bekannten Verfahren zählen "Demjanjuk" und "Gröning" sowie vor zwei Jahren das Verfahren gegen die KZ-Sekretärin Irmgard F.

Die Verurteilten wurden nicht dafür belangt, selbst gemordet zu haben. Sie hatten aber Aufgaben, mit denen sie die Vernichtungsmaschinerie der Nazis insgesamt unterstützten. Christoph Safferling, Professor für Straf- und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen, nennt als Beispiele Buchhalter oder Sekretärinnen. Auch sie könnten als Gehilfen für diese Verbrechen mitverantwortlich sein.

Zur Beihilfe zum Mord in Kriegsgefangenenlagern gibt es bislang keine Gerichtsurteile. Laut Safferling müsste man dafür nachweisen, dass es sich um ein Verbrechenssystem handelte. Er hält das für möglich, weil manche Lager wohl unter dem Motto "Vernichtung durch Arbeit" errichtet wurden. Man müsse dies aber noch einmal genau prüfen. Es gehe um ein menschenverachtendes System, das auf die Vernichtung von Menschenleben abziele oder sie zumindest in Kauf nehme.

Ob die beiden Verfahren in Dortmund vor Gericht enden, ist offen. Zentral ist der Gesundheitszustand der Beschuldigten, denn gerade alte und kranke Menschen können verhandlungsunfähig sein. Das würde voraussichtlich ein Gutachter prüfen. Je nach dessen Einschätzung würde die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.

Käme es zur Anklage, wären die Prozesse aufwändig und würden lange dauern. Safferling hält es für wichtig, die Umstände der Verbrechen zu dokumentieren. Ob man eine einzelne Person, die zufällig noch lebt, mit einem Strafverfahren konfrontieren müsse, sei eine Frage der Humanität.

Gedenkstättenleiter Nickel hofft dagegen auf Gerichtsverhandlungen, in denen die Angeklagten auch aussagen. Überlebende und Angehörige wünschten sich immer wieder, dass Angeklagte über das Geschehene sprechen. Prozesse könnten nach seiner Ansicht die Arbeit der Gedenkstätte voranbringen, deren Forschung teils noch Lücken aufweise. Diese könnten die Angeklagten womöglich mit einer Aussage schließen.

Bei tagesschau lesen ↗