NRW muss rund 27 Millionen Jodtabletten loswerden
Das Land Nordrhein-Westfalen muss rund 27 Millionen gelagerte Jodtabletten loswerden. Laut Innenministerium dürfen die 2016 und 2017 angeschafften Tabletten nach zehn Jahren nicht mehr verwendet werden. Die Tabletten von 2016 sollen vernichtet werden, für die Tabletten aus dem Beschaffungsjahr 2017 wird eine Weiternutzung im Ausland geprüft.

Das Land Nordrhein-Westfalen muss rund 27 Millionen gelagerte Jodtabletten loswerden. Viele Kommunen lagern Jodtabletten zum Schutz bei Atomunfällen, nun laufen Millionen davon ab. Viele davon sollen im Müll landen, ein Teil könnte vorher möglicherweise ins Ausland gehen.
Die Tabletten wurden zum Schutz bei Atomunfällen 2016 und 2017 angeschafft. Laut Innenministerium dürfen sie wegen arzneimittelrechtlicher Vorgaben nach zehn Jahren nicht mehr verwendet werden.
Die 2016 beschafften Tabletten haben eine Wirkstoffgarantie bis Ende dieses Jahres. Laut Ministerium werden sie aufgrund fehlenden Bedarfs vernichtet. Für die Tabletten aus dem Beschaffungsjahr 2017 wird dagegen eine Weiternutzung im Ausland geprüft.
Wie aus einem Erlass des Innenministeriums an die Bezirksregierungen hervorgeht, werden nicht mehr so viele Tabletten benötigt wie früher. Wegen der abgeschalteten Kernkraftwerke sei der Bedarf mit den bundesbeschafften Kaliumiodidtabletten mit Wirkstoffgarantie bis zum 31. Dezember 2030 in allen Regierungsbezirken gedeckt.
Insgesamt besteht laut Innenministerium für Nordrhein-Westfalen nur noch ein Bedarf von rund 17 Millionen Jodtabletten. Der aktuelle Bestand beträgt dagegen etwa 76 Millionen Tabletten.
Nach Angaben des Innenministeriums müssen deutschlandweit Kaliumiodidtabletten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere und Stillende in der sogenannten Fernzone rund um Kernkraftwerke gelagert werden.
Eine Ausnahme gilt für die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen selbst sowie die Kreise Euskirchen, Düren und Heinsberg. Begründet wird dies mit der Entfernung zum belgischen Kernkraftwerk Tihange. Dort ist eine Vorhaltung von Jodtabletten für Menschen bis 45 Jahren erforderlich.
Die Bezirksregierungen sollen nun die Kreise und kreisfreien Städte darüber informieren, dass sie die Tabletten von 2016 entsorgen sollen.
Im Erlass heißt es, die Entsorgung erfolgt als Restabfall, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.