Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt verlängerte Betriebszeiten am Flughafen Dortmund.

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die Verlängerung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund bestätigt, die im Juni 2023 von der Bezirksregierung Münster genehmigt wurde. Diese Entscheidung ermöglicht es dem Flughafen, weiterhin die Abendrandstunden für den Flugverkehr zu nutzen. Eine Klage von drei Privatpersonen gegen diese Genehmigung wurde abgewiesen. Damit bleiben die aktuellen Betriebszeiten bestehen: Geplante Abflüge sind von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr erlaubt und Landungen bis 23:00 Uhr, verspätete Flüge können bis 23:30 Uhr stattfinden, 16 verspätete Flugbewegungen sind pro Monat erlaubt.

Der Geschäftsführer des Flughafens, Ludger van Bebber, begrüßte das Urteil und betonte, dass die verlängerten Betriebszeiten die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens verbessern und mehr Flexibilität bieten. Bereits 2021 hatte das Oberverwaltungsgericht den Bedarf für zusätzliche Flugbewegungen während der Randzeiten anerkannt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens sicherzustellen, jedoch Mängel im Lärmschutz identifiziert. Diese wurden in der zweiten ergänzenden Genehmigung behoben. Das Oberverwaltungsgericht ließ keine Berufung gegen das Urteil zu. Die Kläger können jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

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